Tarife 01.07.2020 - 31.12.2020
Gültig ab 01.07.2020
Die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH bieten ihren Kunden aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Wasser zu den nachstehenden Tarifen an (die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 5 %).
In den aufgeführten Bruttopreisen ist der von Juli bis Dezember 2020 reduzierte Umsatzsteuersatz (5%) aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigt. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet.
1. Allgemeiner Tarif
1.1 Der Allgemeine Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
1.2 Der Arbeitspreis wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet. Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch Wassermesser gemessen. Die so ermittelte Wassermenge wird auch dann der Tarifberechnung zugrundegelegt, wenn sie ungenutzt, z.B. durch Rohrbruch oder offenstehende Zapfstellen, hinter dem Wassermesser verlorengegangen ist.
Der Arbeitspreis beträgt einheitlich 1,43 €/m³ (1,50 €).
1.3 Der Grundpreis für die Bereitstellung und Unterhaltung des Wasserzählers, die Unterhaltung der Zähleranlage sowie des Grundstücks- oder Hausanschlusses von der Hauptleitung bis einschließlich Absperrhahn unmittelbar hinter der Zähleranlage beträgt für die Anschlüsse mit
a) einem Wassermesser
Nennfluss in cbm | je Monat |
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Q3 = 4 / cbm / h | 14,50 €/(15,23 €) |
Q3 = 10 / cbm / h | 35,00 €/(36,75 €) |
Q3 = 16 / cbm / h | 58,00 €/(60,90 €) |
Q3 = 25 / cbm / h | 87,00 €/(91,35 €) |
b) mehreren Wassermessern mit einem Nenndurchfluss von Q3 = 4 / cbm / h:
je Monat | |
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2 bis 3 Wassermesser | 11,30 € je Wassermesser (11,87 €) |
4 bis 5 Wassermesser | 9,70 € je Wassermesser (10,19 €) |
ab 6 Wassermesser | 8,05 € je Wassermesser (8,45 €) |
c) einem Großwassermesser
Nenndurchmesser in mm | je Monat |
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50 | 200,00 € (210,00 €) |
80 | 290,00 € (304,50 €) |
100 | 350,00 € (367,50 €) |
Die Berechnung des Grundpreises erfolgt täglich.
Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, kein Grundpreis erhoben.
2. Tarif für besondere Maßnahmen der Löschwasserversorgung
Haben die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH sich bereit erklärt, für den Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten die erforderliche Menge Löschwasser vorzuhalten oder halten sie die erforderliche Menge ohne ausdrückliche Erklärung tatsächlich vor, so erheben sie dafür ein besonderes Entgelt in Form eines Bereitstellungstarifes. Dieser Bereitstellungstarif wird nur für die Vorhaltung der über die Grundschutzmenge ( 24, 48 oder 96 cbm/h gemäß den technischen Regeln des Arbeitsblattes W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. bei Auslegung nach der kleinsten Gefahr der Brandausbreitung) hinaus erforderliche Menge Löschwasser erhoben und bemisst sich im Einzelfall nach der Feststellung der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 in der jeweils geltenden Fassung.
Der Jahrestarif für je einen cbm/h besondere Löschwasservorhaltung beträgt 63,90 € (67,10 €).
3. Tarif für die Benutzung öffentlicher Hydranten und sonstige öffentliche Entnahmestellen für vorübergehende Zwecke
3.1 Der Wasserpreis wird nach Ziffer 1.2 berechnet.
3.2 Die Miete für Hydrantenstandrohre mit Wassermesser beträgt 3,00 €/Tag (3,15 €).
3.3 Bei Wasserentnahme für sonstige vorübergehende Zwecke (Schaustellung, Wirtschaftszelt, Festveranstaltungen usw.) können besondere Preisregelungen und Bestimmungen getroffen werden.
Die Kosten für die Herstellung und Entfernung eines Bauwasseranschlusses werden nach dem entstandenen Aufwand berechnet.
4. Gesperrte Wasserhausanschlüsse
Für Wasserhausanschlüsse, die gesperrt und deren Wassermesser ausgebaut sind, wird ein Erinnerungsbetrag von 0,50 €/Monat (0,53 €) berechnet.