Gasleitungen

Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang

Bedingungen und Musterverträge für den Zugang zum Gasversorgungsnetz:

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Sobald uns die derzeit von den Verbänden erarbeiteten und mit der Regulierungsbehörde abgestimmten Vertragsmuster zur Verfügung stehen, werden wir diese auf die Belange der Stadtwerke Meinerzhagen GmbH anpassen und hier veröffentlichen.Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an den auf unserer Homepage genanten Ansprechpartner.

Verweigerung Netzzugang:

Der Zugang zu den Energieversorgungsnetzen kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von den Stadtwerken Meinerzhagen GmbH verweigert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen nicht zumutbar oder unmöglich ist.

Die Begründung der Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt.

Die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH weisen darauf hin, dass für eine vom Transportkunden nach § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG geforderte Begründung Kosten entstehen. Die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH behalten sich vor, diese entstandenen Kosten vom Transportkunden zu verlangen.

Netzentgelte

Entgelte Netzzugang 2024

Entgelte Netzzugang 2023

Entgelte Netzzugang 2022

Entgelte Netzzugang 2021

Entgelte Netzzugang 2020

Entgelte Netzzugang 2019

Entgelte Netzzugang 2018

Entgelte Netzzugang 2017

Entgelte Netzzugang 2016

Entgelte Netzzugang 2015

Entgelte Netzzugang 2014

Entgelte Netzzugang 2013

Entgelte Netzzugang 2012

Entgelte Netzzugang 2011

Entgelte Netzzugang 2010

Veröffentlichung der Konzessionsabgabe

Die Stadtwerke führen Konzessionsabgaben an die Stadt ab. Die Konzessionsabgaben betragen auf der Grundlage der Konzessionsabgabeverordnung vom 09. Januar 1992 in der Fassung vom 10.11.2002:

bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Städten/Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent/kWh
bei sonstigen Tariflieferungen in Städten/Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent/kWh
bei Belieferung von Sondervertragskunden im Rahmen des nach § 2 Absatz 5 KAV rechtlich zulässigen 0,03 Cent/kWh

Die aufgeführten Nettopreise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Vorschaubild für Video fünf gute Gründe für Stadtwerke vor Ort

5 gute Gründe für Ihre Stadtwerke

In Sachen Energieversorgung haben Sie die Wahl - und es gibt viele gute Gründe für die Stadtwerke als Ihr Dienstleister vor Ort.
Wir sind für Sie da: Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie hier, warum Ihre Stadtwerke der richtige Partner für Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind.

Energiespartipps

Junge Familie mit grünem Haus

Energiesparen im Alltag

Neue Broschüre der Stadtwerke Meinerzhagen ist ab sofort erhältlich

Manche Haushaltsgeräte reißen sowohl in die individuelle Energiebilanz als auch in den Geldbeutel ein tiefes Loch – und zwar über Jahre im laufenden Betrieb. Dabei ist Stromsparen gerade bei Kühl- oder Gefrierschrank, bei Spül- oder Waschmaschine kein Hexenwerk, vorausgesetzt, man packt es richtig an.

Fürwiggetalsperre

Luftaufnahme von der Fürwiggetalsperre

Ein Lern- und Erlebnisort

Der Lern- und Erlebnisort Fürwiggetalsperre bietet Familien und Schulen sowie allen Menschen, die sich für Natur und Wasser interessieren, ein breites Spektrum an Informations- und Erholungsmöglichkeiten. Als Trinkwassertalsperre genießt die Fürwiggetalsperre besonderen Schutz. Entdecken Sie mit den Stadtwerken Meinerzhagen ein besonderes Stück Natur.

Störungsdienst

Bereitschaftsdienst Wasserversorgung
02354 9280-30

Bereitschaftsdienst Gasversorgung
02354 9280-40

Was Sie bei Gasgeruch tun müssen,
erfahren Sie hier.

Stadtwerke Meinerzhagen

Bahnhofstraße 17 I 58540 Meinerzhagen

Telefon 02354 9280-0
Fax 02354 9280-20

E-Mail: info@swmhg.de
Bewerbungen: bewerbung@swmhg.de
Web: www.stadtwerke-meinerzhagen.de

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