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Netzanschluss
Hausanschluss Gas
Bauen ist manches Mal ein Abenteuer. Dieser Satz wird sicher von jedem, der damit Erfahrungen sammeln konnte, gerne bestätigt. Das zukünftige Haus wird geplant und los geht es. Mit wenigen Schritten können Sie Ihre fachgerechte Versorgung mit Erdgas und Wasser sicherstellen. Wichtig ist vor allem, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Deswegen unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben.
Ihr Ansprechpartner bei den Stadtwerken ist
Herr Marcel Escher
Tel. 02354 - 9280-12
E-Mail: m.escher@swmhg.de
Hausanschluss Erdgas Neubau
Sie erwarten oder haben die Baugenehmigung für Ihr Grundstück. Bereits jetzt ist es für Sie an der Zeit, sich mit den Voraussetzungen für Ihren benötigten Erdgashausanschluss vertraut zu machen. Dies betrifft sowohl die Kosten als auch die technischen Bedingungen, die Sie in Ihren Planungen berücksichtigen müssen.
Vorab sollten Sie deshalb Folgendes wissen:
Für die Herstellung des Gashausanschlusses als Abzweig von der Hauptleitung erheben die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH einen einmaligen Hausanschlussbeitrag. Dieser setzt sich aus einem Grundbetrag und einem längenabhängigen Betrag zusammen.
a) Grundbetrag:
Die Höhe des Grundbetrages orientiert sich daran, ob eine gemeinsame Verlegung mit der Hauptleitung erfolgen kann oder ob die Herstellung des Hausanschlusses zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird. Der Grundbetrag für die Herstellung des Hausanschlusses bei gleichzeitiger Verlegung mit der Hauptleitung beträgt 355,00 €. Bei einer nachträglichen Verlegung des Hausanschlusses beträgt der Grundbetrag 560,00 €.
b) Längenabhängiger Betrag:
Der längenabhängige Betrag orientiert sich an der Länge der Hausanschlussleitung. Diese wird von der Grundstücksgrenze bis zu der Stelle gemessen, an der die Erdgasleitung in das Haus eingeführt wird. Der längenabhängige Betrag beträgt 80,00 € je laufenden Meter. Erfolgen die Tiefbauarbeiten bauseits und/oder in Verbindung mit der Herstellung des Wasseranschlusses im gleichen Rohrgraben wird eine Gutschrift in Höhe von 15,00 € pro Meter erteilt. Bei dem Ihnen zugehenden Angebot erfolgt die Berechnung mit einer von uns geschätzten Leitungslänge. Die Endabrechnung erfolgt nach Herstellung des Anschlusses entsprechend des genauen Aufmasses.
Mit dem Angebot erhalten Sie auch folgende Unterlagen:
1. Antrag auf Gasversorgung zum Anschluss des/der Grundstücke(s) / Gebäude(s) an unser Rohrnetz.
2. Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage.
Ihr Weg zum nachträglichen Gas-Hausanschluss
Altbau
Die Einrichtung eines Gas-Hausanschlusses wollen wir Ihnen so einfach wie möglich machen. Folgende Schritte sind notwendig:
1. Rufen Sie unseren Kundenberater, Herrn Escher, an. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer: (0 23 54) 92 80 - 12. Er erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte zu unseren aktuellen Gas-Hausanschluss-Konditionen.
2. Vereinbaren Sie mit unserem Mitarbeiter einen Beratungstermin in unserem Verwaltungsgebäude.
3. In einem individuellen Gespräch werden Ihre noch offenen Fragen zum Erdgas geklärt.
4. Auf Wunsch erstellt Ihnen unser Kundenberater entsprechend Ihren Gegebenheiten vor Ort ein individuelles Angebot für den Gas-Hausanschluss, das Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugeht.
5. Wenn Sie sich für Erdgas entschieden haben, senden Sie das von Ihnen unterschriebene Angebot einfach an die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH zurück.
6. Einer unserer Mitarbeiter wird Sie anrufen, um einen Termin für die Verlegung des Gas-Hausanschlusses zu vereinbaren.
Die Verlegung Ihres Gas-Hausanschlusses ist erfolgt und Sie können einen Installateur mit den weiteren Arbeiten an der hausinternen Gasanlage beauftragen. Sie können jeden konzessionierten Installateur beauftragen. Eine Auflistung der ortsansässigen konzessionierten Installateure erhalten Sie hier.
Änderung eines vorhandenen Hausanschlusses
Sie wünschen eine Änderung Ihres bereits vorhandenen Hausanschlusses für die Gas- oder Wasserversorgung. Hierfür berechnen die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH die tatsächlich anfallenden Kosten. In einer speziell für Sie erstellten Material- und Kostenaufstellung werden wir Ihnen die benötigten Materialien und Arbeitszeiten sorgfältig zusammenstellen und kalkulieren. Jedoch können unvorhersehbare Ereignisse bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Bei der Kostenzusammenstellung gehen wir davon aus, dass die notwendigen Erdarbeiten (Tiefbau) bauseits von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie hierüber jedoch ein Kostenangebot von uns wünschen, so fragen Sie diese Position gesondert bei uns an.
Vor Beginn unserer Ausführungsarbeiten bitten wir Sie dann den aufgeführten Bruttogesamtpreis als Vorausleistung auf eines unserer Konten zu überweisen. Da die Kosten auf einer Kostenschätzung basieren erfolgt die Endabrechnung nach Herstellung der Änderungsarbeiten entsprechend des genauen Aufmasses.
Eigenleistung Tiefbau bei Hausanschlüssen
Die "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (NDAV und AVBWasserV) sehen die Herstellung von Hausanschlüssen ausschließlich durch das zuständige Versorgungsunternehmen vor. In der Regel wünschen die Bauherren jedoch bestimmte Leistungen im Hausanschlussbereich selbst zu erbringen. Unter Beachtung der nachstehend beschriebenen Vorgehensweise sind die Stadtwerke Meinerzhagen bereit, diese Eigenleistungen zuzulassen. Möchten Sie keine Eigenleistungen erbringen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein neues Angebot zur Herstellung eines Gas- und Wasseranschlusses. Die nachfolgenden Erläuterungen haben dann für Sie keine Bedeutung, da wir uns als Koordinator um die gesamte Auftragsabwicklung kümmern werden.
1. Geltungsbereich für Eigenleistungen
Eigenleistungen, die durch den Anschlussnehmer ausführbar sind, beschränken sich auf das Ausheben des Rohrleitungsgrabens und des Kopfloches vor der Hauswand sowie das anschließende Verfüllen oberhalb der eingesandeten Leitungen.
Eigenleistungen sind nur auf dem privaten Gelände des jeweiligen Anschlussnehmers zulässig und erfolgen auf dessen eigene Gefahr und Verantwortung.
Wird für einen Hausanschluss mehr als ein Flurstück auf dem Privatgelände in Anspruch genommen, so benötigt der Anschlussnehmer die schriftliche Genehmigung der Stadtwerke. Mit der erfolgten Rohrgrabenerstellung gehen die Stadtwerke sowohl von der Lage - als auch von der Höhenrichtigkeit aus. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim Bauherrn. Durch die Rohrverlegung seitens der Stadtwerke gehen keine Verantwortlichkeiten aus den Pflichten des Bauherrn dieser Vereinbarung auf die Stadtwerke über. Weitere Voraussetzung für die Ausführung der Eigenleistungen ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach DIN 4124 ´´Baugruben und Gräben´´ und des Merkblattes für das Verfüllen von Leitungsgräben sowie der entsprechenden DVGW-Richtlinien.
In öffentlichen Flächen (Gehwegen, Straßen) dürfen nur zugelassene Tiefbauunternehmen tätig werden. Tiefbauunternehmen, die auf dem Stadtgebiet von Meinerzhagen in öffentlichen Flächen arbeiten dürfen nennt Ihnen das Tiefbauamt der Stadt Meinerzhagen.
Bitte benennen Sie uns auf der beiliegenden Zweitschrift - durch Stempel und Unterschrift des Tiefbau-unternehmens - das Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl.
Das Tiefbauunternehmen hat rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme, und zwar unter Angabe der SWM-Auftragsnummer, eine Straßenaufbruchgenehmigung bei der Stadt Meinerzhagen zu beantragen. Dies gilt auch für öffentliche Flächen in Neubaugebieten.
Wir empfehlen Ihnen, den Rechnungsbetrag für das Tiefbauunternehmen erst nach Vorliegen der Abnahmebescheinigung des verschlossenen Aufbruches zu begleichen. Diese Bescheinigung wird durch das Tiefbauamt der Stadt Meinerzhagen ausgestellt und dem Tiefbauunternehmen zugesandt.
2. Ausführung der Eigenleistungen
2.1. Erkundigungspflicht
Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Anschlussnehmer bei sämtlichen zuständigen Stellen nach dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Entwässerungsleitungen, Telefon- und Fernsehkabel etc.) erkundigen und sich ggf. einweisen zu lassen.
Die vorhandenen Leitungen müssen vor äußeren Einwirkungen aller Art (z.B. Gewalt, Frost, Hitze) geschützt werden.
Der Anschlussnehmer haftet für jede Beschädigung an Ver- und Entsorgungseinrichtungen!
2.2. Leitungsgraben
In Abhängigkeit von der Art der zu verlegenden Leitungen ist der Graben und das Kopfloch vor der Hauswand wie folgt herzustellen:
Versorgungsleitung | Leitungsgraben | Kopfloch vor Hauswand | Mindestüberdeckung | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Breite | Tiefe | Breite | Länge | Tiefe | ||
Gas | 0,50 | 1,00 | 1,50 | 1,70 | 1,20 | 0,6 - 1,0 m |
Wasser | 0,50 | 1,30 | 1,50 | 1,70 | 1,40 | 1,1 - 1,3 m |
Gas + Wasser | 0,60 | 1,30 | 1,50 | 1,70 | 1,40 | entsprechend |
Alle Maßangaben in Meter (m).
Sollten weitere Anschlussleitungen hinzukommen, wie z.B. Strom-, Fernmelde- oder Fernsehkabel, so ist der Graben nach Angaben der Versorgungsträger zu verbreitern. Graben und Kopfloch müssen so beschaffen sein, dass die Wände nicht einstürzen können.
Die angegebene Mindestüberdeckung bezieht sich auf die Fertighöhe der Außenanlage. Diese Überdeckung muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Stadtwerke. Des weiteren dürfen Hausanschlussleitungen nicht durch Treppen, Bäume etc. überbaut werden.
2.3 Erdarbeiten
Auf die Grabensole ist eine 10 cm starke Sandbettung einzubringen, auf der die Rohrleitung ruht.
Nach der Rohrverlegung wird das Rohr seitlich mit einer 10 cm starken Sandbettung, der Rohrscheitel mit einer 20 cm starken Sandschicht aufgefüllt.
Die Leitung ist zur Erreichung einer spannungsfreien Verlegung vor dem endgültigen Verfüllen des Rohrgrabens mit steinfreiem Boden leicht einzudecken. Anschließend wird die Rohrleitung lagenweise bis auf etwa 0,3 m über dem Rohrscheitel mit steinfreiem Boden unter ausreichendem Verdichten von Hand eingebettet.
Zum Schutz der Leitung und besseren Erkennbarkeit wird über dem Rohr in ca. 0,3 m Abstand ein Trassenwarnband verlegt (Lieferung durch Stadtwerke. Gelb: Gasleitung, blau: Wasserleitung).
Sollten durch Nichteinhaltung dieser Bedingungen zusätzliche Erdarbeiten (Nachschachtung) notwendig sein, werden die entstandenen Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Das Verlegen der Leitungen, alle Anschlussarbeiten und das Herstellen der Kernbohrungen in der Außenwand werden durch die SWM oder deren Beauftragten durchgeführt.
Die Abdeckung der Leitungen darf erst nach erfolgter Leitungseinmessung durch den Vermessungstrupp der SWM erfolgen.
Das Einbringen einer Sandbettung, sowie das Abdecken der Leitungen mit Sand und einem Trassenwarnband, wird fachgerecht durch Ihr beauftragtes Tiefbauunternehmen durchgeführt.
2.4. Nicht unterkellerte Gebäude
Bei nicht unterkellerten Gebäuden können die Eigenleistungen auf die Herstellung eines Hauseinführungsschachtes im Gebäude erweitert werden. Dieser Schacht muss so beschaffen sein, dass die Einführung der Versorgungsleitungen in das nicht unterkellerte Gebäude problemlos möglich ist. Der Schacht muss sich grundsätzlich an der der Straße zugewandten Außenwand des Gebäudes befinden, wo die Versorgungsleitungen eingeführt werden sollen. Der Schacht muss folgende lichten Abmessungen haben:
Breite: 0,80 m; | Länge: 0,80 m |
Die Tiefe des Schachtes im Gebäude muss auf die Grabensohle außerhalb und damit auf die Verlegetiefe der Leitungen abgestimmt werden.
2.5. Durchführung der Arbeiten
Vor der Ausführung von Eigenleistungen muss eine Einweisung durch die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH erfolgen.
Die dabei abgestimmten Termine sind verbindlich einzuhalten, damit keine Verzögerungen entstehen. Mehrkosten, die durch Verzögerungen aufgrund nicht eingehaltener Termine oder Nichteinhaltung dieses Merkblattes seitens des Anschlussnehmers entstehen, müssen mit den nachstehenden Sätzen
Fehlfahrten | 25,-- € |
Wartezeiten | 30,--€/h |
Zusatzarbeiten | nach Aufwand |
in Rechnung gestellt werden.
Wir werden uns jederzeit mit um eine fachgerechte Abwicklung Ihrer Eigenleistungen bemühen - bitte nehmen Sie unseren Rat in Anspruch.
Installateure
Firma | Anschrift | Telefon | Telefax |
---|---|---|---|
Heizung-Sanitär Volker Gräfe e.K. |
Berg 5 58540 Meinerzhagen |
02358 - 7213 | 02358 - 7858 |
Heizungsbau Holz GmbH | Genkeler Str. 42 58540 Meinerzhagen |
02354 - 9258 -0 | 02354 - 9258 -20 |
Sanitär/Heizung Brennwert/Solartechnik Matthias Mann |
Am Sonnenhang 27 58540 Meinerzhagen |
02358 - 8789 | 02358 - 8795 |
Heizungs- u. Brennwerttechnik Sanitär und Solar W. Nies & Söhne GmbH |
Lortzingstr. 5 58540 Meinerzhagen |
02354 - 2848 | 02354 - 13083 |
Heizung-Sanitär-Bad Ernst Winter & Sohn KG GmbH & Co. |
Derschlager Str. 60a 58540 Meinerzhagen |
02354 - 2119 | 02354 - 13818 |
Heizungsbau Olaf Schlaupitz |
Stettiner Str. 16 58540 Meinerzhagen |
02354 - 778598 | 02354 - 778599 |
MRM Montage Reparatur Malina Torsten Malina |
Beethovenstr. 9 a 58540 Meinerzhagen |
02354 - 777686 | 02354 - 777687 |
Informationen über aktuelle Hausanschlussaufträge
Eine Liste der aktuellen Hausanschlussaufträge können Energieversorgungsunternehmen bei den Stadtwerken Meinerzhagen GmbH schriftlich oder per Email anfordern.
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss
Letztverbraucher
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschlus und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederanschlussverordnung - NDAV)
- Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)