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Hausanschluss Wasser
Bauen ist manches Mal ein Abenteuer. Dieser Satz wird sicher von jedem, der damit Erfahrungen sammeln konnte, gerne bestätigt. Das zukünftige Haus wird geplant und los geht es. Mit wenigen Schritten können Sie Ihre fachgerechte Versorgung mit Erdgas und Wasser sicherstellen. Wichtig ist vor allem, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Deswegen unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben.
Ihr Ansprechpartner bei den Stadtwerken ist
Herr Marcel Escher
Tel. 02354 - 9280-12
E-Mail: m.escher@swmhg.de
Eigenleistung Tiefbau bei Hausanschlüssen
Die "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (NDAV und AVBWasserV) sehen die Herstellung von Hausanschlüssen ausschließlich durch das zuständige Versorgungsunternehmen vor. In der Regel wünschen die Bauherren jedoch bestimmte Leistungen im Hausanschlussbereich selbst zu erbringen. Unter Beachtung der nachstehend beschriebenen Vorgehensweise sind die Stadtwerke Meinerzhagen bereit, diese Eigenleistungen zuzulassen. Möchten Sie keine Eigenleistungen erbringen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein neues Angebot zur Herstellung eines Gas- und Wasseranschlusses. Die nachfolgenden Erläuterungen haben dann für Sie keine Bedeutung, da wir uns als Koordinator um die gesamte Auftragsabwicklung kümmern werden.
1. Geltungsbereich für Eigenleistungen
Eigenleistungen, die durch den Anschlussnehmer ausführbar sind, beschränken sich auf das Ausheben des Rohrleitungsgrabens und des Kopfloches vor der Hauswand sowie das anschließende Verfüllen oberhalb der eingesandeten Leitungen.
Eigenleistungen sind nur auf dem privaten Gelände des jeweiligen Anschlussnehmers zulässig und erfolgen auf dessen eigene Gefahr und Verantwortung.
Wird für einen Hausanschluss mehr als ein Flurstück auf dem Privatgelände in Anspruch genommen, so benötigt der Anschlussnehmer die schriftliche Genehmigung der Stadtwerke. Mit der erfolgten Rohrgrabenerstellung gehen die Stadtwerke sowohl von der Lage - als auch von der Höhenrichtigkeit aus. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim Bauherrn. Durch die Rohrverlegung seitens der Stadtwerke gehen keine Verantwortlichkeiten aus den Pflichten des Bauherrn dieser Vereinbarung auf die Stadtwerke über. Weitere Voraussetzung für die Ausführung der Eigenleistungen ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach DIN 4124 ´´Baugruben und Gräben´´ und des Merkblattes für das Verfüllen von Leitungsgräben sowie der entsprechenden DVGW-Richtlinien.
In öffentlichen Flächen (Gehwegen, Straßen) dürfen nur zugelassene Tiefbauunternehmen tätig werden. Tiefbauunternehmen, die auf dem Stadtgebiet von Meinerzhagen in öffentlichen Flächen arbeiten dürfen nennt Ihnen das Tiefbauamt der Stadt Meinerzhagen.
Bitte benennen Sie uns auf der beiliegenden Zweitschrift - durch Stempel und Unterschrift des Tiefbau-unternehmens - das Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl.
Das Tiefbauunternehmen hat rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme, und zwar unter Angabe der SWM-Auftragsnummer, eine Straßenaufbruchgenehmigung bei der Stadt Meinerzhagen zu beantragen. Dies gilt auch für öffentliche Flächen in Neubaugebieten.
Wir empfehlen Ihnen, den Rechnungsbetrag für das Tiefbauunternehmen erst nach Vorliegen der Abnahmebescheinigung des verschlossenen Aufbruches zu begleichen. Diese Bescheinigung wird durch das Tiefbauamt der Stadt Meinerzhagen ausgestellt und dem Tiefbauunternehmen zugesandt.
2. Ausführung der Eigenleistungen
2.1. Erkundigungspflicht
Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Anschlussnehmer bei sämtlichen zuständigen Stellen nach dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Entwässerungsleitungen, Telefon- und Fernsehkabel etc.) erkundigen und sich ggf. einweisen zu lassen.
Die vorhandenen Leitungen müssen vor äußeren Einwirkungen aller Art (z.B. Gewalt, Frost, Hitze) geschützt werden.
Der Anschlussnehmer haftet für jede Beschädigung an Ver- und Entsorgungseinrichtungen!
2.2. Leitungsgraben
In Abhängigkeit von der Art der zu verlegenden Leitungen ist der Graben und das Kopfloch vor der Hauswand wie folgt herzustellen:
Versorgungsleitung | Leitungsgraben | Kopfloch vor Hauswand | Mindestüberdeckung | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Breite | Tiefe | Breite | Länge | Tiefe | ||
Gas | 0,50 | 1,00 | 1,50 | 1,70 | 1,20 | 0,6 - 1,0 m |
Wasser | 0,50 | 1,30 | 1,50 | 1,70 | 1,40 | 1,1 - 1,3 m |
Gas + Wasser | 0,60 | 1,30 | 1,50 | 1,70 | 1,40 | entsprechend |
Alle Maßangaben in Meter (m).
Sollten weitere Anschlussleitungen hinzukommen, wie z.B. Strom-, Fernmelde- oder Fernsehkabel, so ist der Graben nach Angaben der Versorgungsträger zu verbreitern. Graben und Kopfloch müssen so beschaffen sein, dass die Wände nicht einstürzen können.
Die angegebene Mindestüberdeckung bezieht sich auf die Fertighöhe der Außenanlage. Diese Überdeckung muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Stadtwerke. Des weiteren dürfen Hausanschlussleitungen nicht durch Treppen, Bäume etc. überbaut werden.
2.3 Erdarbeiten
Auf die Grabensole ist eine 10 cm starke Sandbettung einzubringen, auf der die Rohrleitung ruht.
Nach der Rohrverlegung wird das Rohr seitlich mit einer 10 cm starken Sandbettung, der Rohrscheitel mit einer 20 cm starken Sandschicht aufgefüllt.
Die Leitung ist zur Erreichung einer spannungsfreien Verlegung vor dem endgültigen Verfüllen des Rohrgrabens mit steinfreiem Boden leicht einzudecken. Anschließend wird die Rohrleitung lagenweise bis auf etwa 0,3 m über dem Rohrscheitel mit steinfreiem Boden unter ausreichendem Verdichten von Hand eingebettet.
Zum Schutz der Leitung und besseren Erkennbarkeit wird über dem Rohr in ca. 0,3 m Abstand ein Trassenwarnband verlegt (Lieferung durch Stadtwerke. Gelb: Gasleitung, blau: Wasserleitung).
Sollten durch Nichteinhaltung dieser Bedingungen zusätzliche Erdarbeiten (Nachschachtung) notwendig sein, werden die entstandenen Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Das Verlegen der Leitungen, alle Anschlussarbeiten und das Herstellen der Kernbohrungen in der Außenwand werden durch die SWM oder deren Beauftragten durchgeführt.
Die Abdeckung der Leitungen darf erst nach erfolgter Leitungseinmessung durch den Vermessungstrupp der SWM erfolgen.
Das Einbringen einer Sandbettung, sowie das Abdecken der Leitungen mit Sand und einem Trassenwarnband, wird fachgerecht durch Ihr beauftragtes Tiefbauunternehmen durchgeführt.
2.4. Nicht unterkellerte Gebäude
Bei nicht unterkellerten Gebäuden können die Eigenleistungen auf die Herstellung eines Hauseinführungsschachtes im Gebäude erweitert werden. Dieser Schacht muss so beschaffen sein, dass die Einführung der Versorgungsleitungen in das nicht unterkellerte Gebäude problemlos möglich ist. Der Schacht muss sich grundsätzlich an der der Straße zugewandten Außenwand des Gebäudes befinden, wo die Versorgungsleitungen eingeführt werden sollen. Der Schacht muss folgende lichten Abmessungen haben:
Breite: 0,80 m; | Länge: 0,80 m |
Die Tiefe des Schachtes im Gebäude muss auf die Grabensohle außerhalb und damit auf die Verlegetiefe der Leitungen abgestimmt werden.
2.5. Durchführung der Arbeiten
Vor der Ausführung von Eigenleistungen muss eine Einweisung durch die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH erfolgen.
Die dabei abgestimmten Termine sind verbindlich einzuhalten, damit keine Verzögerungen entstehen. Mehrkosten, die durch Verzögerungen aufgrund nicht eingehaltener Termine oder Nichteinhaltung dieses Merkblattes seitens des Anschlussnehmers entstehen, müssen mit den nachstehenden Sätzen
Fehlfahrten | 25,-- € |
Wartezeiten | 30,--€/h |
Zusatzarbeiten | nach Aufwand |
in Rechnung gestellt werden.
Wir werden uns jederzeit mit um eine fachgerechte Abwicklung Ihrer Eigenleistungen bemühen - bitte nehmen Sie unseren Rat in Anspruch.
Hausanschluss Trinkwasser Neubau
Sie erwarten oder haben die Baugenehmigung für Ihr Grundstück. Bereits jetzt ist es für Sie an der Zeit, sich mit den Voraussetzungen für Ihren benötigten Trinkwasserhausanschluss vertraut zu machen. Dies betrifft sowohl die Kosten als auch die technischen Bedingungen, die Sie in Ihren Planungen berücksichtigen müssen.
Vorab sollten Sie deshalb Folgendes wissen:
1) Für die Bereitstellung des Hausanschlusses berechnen die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH Anschlusskosten in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses (Einkauf in das Wasserversorgungsnetz).
Den Baukostenzuschuss stellen die Stadtwerke nach Herstellung des Hausanschlusses in Rechnung. Maßstab für den Baukostenzuschuss ist die Veranlagungsfläche des Grundstückes, die sich nach der Grundstücksgröße sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung ergibt. Der Baukostenzuschuss errechnet sich im Einzelnen wie folgt:
2) Die entstehenden Herstellungskosten (Erdarbeiten, Material, Arbeitslohn) werden in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet.
Dazu erhalten Sie von uns automatisch ein Angebot mit einer Abschätzung der anfallenden Kosten. Die Kosten sind aufgeteilt in Materialkosten und Personalkosten.
Über die Erdarbeiten erhalten Sie von uns nur nach ausdrücklichem Wunsch ein Kostenangebot, da in der Regel diese Leistung vom Bauherrn erbracht wird. Siehe
Auf die Ihnen mitgeteilten Herstellkosten berechnen die Stadtwerke mit Eingang der Angebots-Annahme eine Vorausleistung in Höhe von 80 %. Dieser Betrag wird 14 Tage nach Eingang der Angebotsannahme, spätestens jedoch vor Beginn der Wasserleitungsverlegung, fällig.
Mit dem Angebot erhalten Sie auch folgende Unterlagen:
1) Antrag auf Trinkwasserversorgung zum Anschluss des/der Grundstücke(s) / Gebäude(s) an unser Rohrnetz.
2) Antrag zur Inbetriebsetzung.
Da Eigengewinnungsanlagen anzeigepflichtig sind, müssen Sie uns hierüber informieren.
Änderung eines vorhandenen Hausanschlusses
Sie wünschen eine Änderung Ihres bereits vorhandenen Hausanschlusses für die Gas- oder Wasserversorgung. Hierfür berechnen die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH die tatsächlich anfallenden Kosten. In einer speziell für Sie erstellten Material- und Kostenaufstellung werden wir Ihnen die benötigten Materialien und Arbeitszeiten sorgfältig zusammenstellen und kalkulieren. Jedoch können unvorhersehbare Ereignisse bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Bei der Kostenzusammenstellung gehen wir davon aus, dass die notwendigen Erdarbeiten (Tiefbau) bauseits von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie hierüber jedoch ein Kostenangebot von uns wünschen, so fragen Sie diese Position gesondert bei uns an.
Vor Beginn unserer Ausführungsarbeiten bitten wir Sie dann den aufgeführten Bruttogesamtpreis als Vorausleistung auf eines unserer Konten zu überweisen. Da die Kosten auf einer Kostenschätzung basieren erfolgt die Endabrechnung nach Herstellung der Änderungsarbeiten entsprechend des genauen Aufmasses.