Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Bedingungen und Musterverträge für den Zugang zum Gasversorgungsnetz:
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Sobald uns die derzeit von den Verbänden erarbeiteten und mit der Regulierungsbehörde abgestimmten Vertragsmuster zur Verfügung stehen, werden wir diese auf die Belange der Stadtwerke Meinerzhagen GmbH anpassen und hier veröffentlichen.Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an den auf unserer Homepage genanten Ansprechpartner.
Verweigerung Netzzugang:
Der Zugang zu den Energieversorgungsnetzen kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von den Stadtwerken Meinerzhagen GmbH verweigert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen nicht zumutbar oder unmöglich ist.
Die Begründung der Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt.
Die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH weisen darauf hin, dass für eine vom Transportkunden nach § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG geforderte Begründung Kosten entstehen. Die Stadtwerke Meinerzhagen GmbH behalten sich vor, diese entstandenen Kosten vom Transportkunden zu verlangen.
Netzentgelte
Veröffentlichung der Konzessionsabgabe
Die Stadtwerke führen Konzessionsabgaben an die Stadt ab. Die Konzessionsabgaben betragen auf der Grundlage der Konzessionsabgabeverordnung vom 09. Januar 1992 in der Fassung vom 10.11.2002:
bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Städten/Gemeinden | |
bis 25.000 Einwohner | 0,51 Cent/kWh |
bei sonstigen Tariflieferungen in Städten/Gemeinden | |
bis 25.000 Einwohner | 0,22 Cent/kWh |
bei Belieferung von Sondervertragskunden im Rahmen des nach § 2 Absatz 5 KAV rechtlich zulässigen | 0,03 Cent/kWh |
Die aufgeführten Nettopreise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.