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Wer bekommt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung kann der jeweilige Vertragspartner geltend machen, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses unterzeichnet hat.

Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent seit August 2000 erstellt wurden.

Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen. Dazu gehören

  • Neuanschlüsse
  • Veränderungen
  • Reparaturen
  • Auswechslungen

Treffen all diese Punkte auf Sie zu?