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Interaktiver Stadtplan

Umsatzsteuer-Rückerstattung:
Hier bekommen Sie Geld zurück

Für Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen ist der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt worden – und zwar rückwirkend. Dieser neue Umsatzsteuersatz gilt für alle Aufträge seit dem 11. August 2000, die zuvor mit 16 Prozent bzw. 19 Prozent besteuert wurden.
Den Differenzbetrag erhalten Sie von uns selbstverständlich zurück.

Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?
Jeder, der die Stadtwerke seit August 2000 mit Arbeiten an einem Trinkwasser-Hausanschluss beauftragt hat und aus der Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, kann Geld zurück erhalten.
Mehr Infos…

Antragsformular und persönlicher Kontakt
Wenn Sie Ihre Daten per Formular angeben, prüfen wir ob Sie eine Rückerstattung erhalten.
Alle Kontaktmöglichkeiten für die Rückerstattung sowie das Antragsformular finden Sie hier…

Die Rückerstattung
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen für die mögliche Rückerstattung und zahlen den Differenzbetrag schnellstmöglich zurück.
Weitere Infos zur Rückerstattung…

Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung.
Hier geht es zu den Fragen und Antworten…