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Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen all Ihre Fragen rund um die Umsatzsteuer-Rückerstattung


Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Nutzen Sie dafür unbedingt unser vorgefertigtes Formular. Sie bekommen dieses Formular hier im Internet, in den Stadtwerken oder können es telefonisch unter 02354-92 80 – 14 anfordern.


Gilt die Rückerstattung auch für Strom-, Erdgas- oder Abwasser-Hausanschlüsse?

Nein. Der verminderte Umsatzsteuersatz gilt nur für Trinkwasser-Hausanschlüsse.


Für welche Leistungen kann ich mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz rechnen?

Bei allen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Dazu gehören:

  • Neuanschlüsse
  • Veränderungen
  • Reparaturen
  • Auswechslungen

Muss die Rückerstattung innerhalb einer Frist beantragt werden?

Nein, eine Frist ist nicht festgelegt.


Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?

Wir gehen davon aus, dass wir trotz der Vielzahl der Kunden alle Fälle im Laufe des Jahres bearbeiten und die Rückerstattung so schnell als möglich auszahlen können.


Ich bin Mieter. Betrifft mich die Steuerrückerstattung?

Nein, da in der Regel nicht Sie Vertragspartner der Stadtwerke sind, sondern der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.


Ich bin Bauherr und Grundstückseigentümer. Die Rechnung wurde an die Baufirma bzw. den Bauträger gestellt und auch von dieser/diesem bezahlt (schlüsselfertiges Bauen). Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Betroffen ist nur der Vertragspartner, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses durch seine Unterschrift an die Stadtwerke Meinerzhagen erteilt hat.


Ich habe einen Installateur mit der Erstellung / Reparatur / Auswechslung des Trinkwasser-Hausanschlusses beauftragt. Bekomme ich dann auch eine Rückerstattung?

Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für vereinbarte Leistungen zwischen Installateuren und Kunden, sondern nur für Leistungen der Stadtwerke Meinerzhagen GmbH an den Kunden. Wenn die Kunden einen Installateur beauftragt haben, gilt der normale Steuersatz 16 oder 19 % und nicht 7%! Es kommt zu KEINER Erstattung.


Ich habe das Grundstück inzwischen verkauft. Habe aber den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses gestellt und die Rechnung bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Ja, da Sie seinerzeit Vertragspartner der Stadtwerke Meinerzhagen waren.


Ich habe das Grundstück geerbt. Der Anschluss wurde zu Lebzeiten des Erblassers hergestellt und bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Die Rückerstattung kann mit Angabe der Rechnungsnummer und mit der Vorlage des Erbscheins beantragt werden.


Ich habe die Rechnung nicht mehr. Kann ich dennoch eine Rückerstattung bekommen?

Ja, wenn durch andere Merkmale zweifelsfrei feststellbar ist, dass Sie Vertragspartner der Stadtwerke Meinerzhagen waren.


Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Wir haben seinerzeit den Hausanschlussauftrag gemeinsam unterschrieben und die Rechnung gemeinsam bezahlt. Können wir beide mit einer Rückerstattung rechnen?

Ein durch die Steuerkorrektur entstandenes Guthaben steht Ihnen dann auch gemeinsam zu. Die Auszahlung kann allerdings nur an einen ausgezahlt werden. Dazu muss die schriftliche Zustimmung des jeweils anderen vorliegen.


Ich habe die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer mit der Finanzverwaltung in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet. Bekomme ich trotzdem die Erstattung?

Nein. Laut BMF-Schreiben vom 7.4.2009 beanstandet die Finanzverwaltung den vorgenommenen Vorsteuerabzug nicht. Somit sind Sie wirtschaftlich durch den unrichtigen Steuersatz nicht belastet. Eine Korrektur kann unterbleiben.


Mit welchem Rückerstattungsbetrag kann ich rechnen?

Die Rückerstattung richtet sich nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag. Sie liegt voraussichtlich zw. 40 und 200 Euro. Durch die Veränderung des Steuersatzes entsteht ein Differenzbetrag zwischen dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz, den wir per Banküberweisung an Sie auszahlen.


Ich habe mehrere Rechnungen. Werden mir alle Rechnungen mit einer Überweisung zurückerstattet?

Wir bearbeiten jede Rechnung als Einzelfall. Somit erhalten Sie auch für jede Rechnung ein Anschreiben und später auch je eine Rückerstattung.


Für welchen Zeitraum wird eine Rückerstattung gewährt?

Betroffen sind alle Trinkwausanschluss-Rechnungen, die seit de, 11. August 2000 mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent erstellt wurden.


Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie uns an, Tel. 02354-92 80 - 14, wir sind Sie da!

Sie erreichen uns montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.