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Neue Richtlinie zur Effizienz von Neubauten und Haushaltsgeräten

(vom 14.01.2010)
Verschärfte Energiestandards für Neubauten und ein europäisches Energieeffizienz-Label für Haushaltsgeräte: Das sind die wesentlichen Eckpunkte einer neuen EU-Richtlinie.

Im Gebäudebereich soll europaweit der Energieverbrauch von Neubauten im Privatsektor ab 2021 auf ein Niveau von "Nahe-Null-Energiegebäuden" gesenkt werden. Dies soll vor allem durch den Einsatz erneuerbarer Energien und eine bessere Wärmedämmung geschehen. Der erreichte Kompromiss wird von der Politik und auch von Umweltschützern begrüßt - wenngleich letztere bemängeln, dass das Sparpotenzial im Gebäudebestand weitgehend unberücksichtigt bleibt. Die neue Richtlinie fordert zudem, dass dem Käufer oder Mieter beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags einer Immobilie der Energieausweis ausgehändigt werden muss. In Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen ist der Energiekennwert anzugeben.

Ebenfalls Bestandteil der Richtlinie ist die Erweiterung der Energieeffizienz-Klassen für Haushaltsgeräte: Neben der Skala von A bis G sollen für besonders sparsame Produkte auch die Klassen A+, A++ und A+++ möglich sein. Rat und EU-Parlament müssen der Richtlinie noch offiziell zustimmen. Danach haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.

Quelle: http://www.moderne-heizung.de/